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   OLG Hamm, 16.02.2016 - I-9 U 108/15   

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https://dejure.org/2016,51912
OLG Hamm, 16.02.2016 - I-9 U 108/15 (https://dejure.org/2016,51912)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2016 - I-9 U 108/15 (https://dejure.org/2016,51912)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - I-9 U 108/15 (https://dejure.org/2016,51912)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verkehrsunfall, Wendemanöver, Rotlichtverstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Parkstreifen aus nach links über eine vierspurige Straße wendenden Fahrzeugs mit einem von hinten unter Missachtung des Rotlichts einer Fußgängerampel herannahenden Fahrzeugs

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG §§ 7 I, 17; VVG § 115 I; StVO §§ 1 II,; 10
    Verkehrsunfall; Wendemanöver; Rotlichtverstoß

  • rechtsportal.de

    StVG §§ 7 I, 17; VVG § 115 I; StVO §§ 1 II,; 10
    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Parkstreifen aus nach links über eine vierspurige Straße wendenden Fahrzeugs mit einem von hinten unter Missachtung des Rotlichts einer Fußgängerampel herannahenden Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Zwei Autofahrer begehen Regelverstöße: Wer ist schuld am Unfall?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 20.03.1997 - 27 U 240/96

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Nichtbeachtung des Rotlichts einer

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 108/15
    Nur der 27. Senat des Oberlandes-gerichts Hamm (27 U 240/96) hat die Einbeziehung des aus einer untergeordneten Querstraße in die bevorrechtigte Straße einfahrenden Verkehrs in den Schutzbereich einer Fußgängerampel bejaht.
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 108/15
    Dieser hatte in einer Entscheidung vom 7. Februar 2012 (Az. VI ZR 133/11) über die Verursachungsbeiträge eines Linksabbiegers und eines bevorrechtigten Geradeausfahrers zu entscheiden, der möglicherweise bei Rot-, jedenfalls aber bei lang andauernder Gelbphase, über eine Ampel gefahren war.
  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 108/15
    Gegen ihn spricht allerdings der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden an dem Zustandekommen des Unfalls (BGH DAR 1985, 316).
  • OLG Hamm, 20.09.2010 - 6 U 222/09

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine rote Ampel überfahrenden Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 108/15
    Bei dieser Sachlage ist die vom Landgericht vorgenommene Bewertung und Gewichtung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge zutreffend (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2010, 6 U 222/09).
  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 230/80

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.2016 - 9 U 108/15
    Sowohl der BGH (Urteil vom 02.03.1982, Az. VI ZR 230/80) als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (1 U 138/90) haben ausdrücklich ausgeführt, dass an der Unfallstelle befindliche Fußgängerüberwegsampeln nicht dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer, dort dem des Linksabbiegers, in dem anderen Fall dem aus der einmündenden Straße Einfahrenden, dienten.
  • LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
    In Betracht käme wohl nur ein Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO und das auch nur dann, wenn der Kläger den Spurwechsel im Vertrauen auf ein verkehrsgerechtes Verhalten des Klägers durchgeführt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 02. März 1982 - VI ZR 230/80 -, Rn. 7, juris; OLG Hamm, Urteil vom 16. Februar 2016 - I-9 U 108/15 -, Rn. 10, juris m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 14.02.2023 - 7 U 63/22

    Sorgfaltspflichten bei Einfahrt auf Straße mit Fußgängerampel

    Denn das Vertrauen, dass Fahrzeuge an der Fußgängerampel anhalten, entbindet den Einfahrenden nicht von den erhöhten Sorgfaltspflichten des § 10 StVO (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2016 - 9 U 108/15, r+s 2017, 155).
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